steigende Heizkosten – Vorsorge statt Nachsorge

Energiekosten steigen mehr und mehr – unabhängig mit was geheizt wird, alle haben das Gleiche: Sie werden abgerechnet und müssen bezahlt werden. Vorbereitet sein, zahlt sich aus.

Im Laufe des vergangenen Jahres, aber auch in 2022, ist von gestiegenen und steigenden Energiekosten häufig die Sprache. Nicht nur die allgemeine Preisentwicklung, sondern auch aktuelle Ereignisse wie die Situationen in Russland und der Ukraine spielen hierbei nicht unmerkbar zum gesamten Preisgeschehen mit.

Heizöl, Gas, Fernwärme, Strom und Co sind so teuer wie lange nicht mehr. Der kalten Monate liegen zwar hinter uns, aber die Heizkostenabrechnung kommt noch. Dies mag bedrohlich wirken, jedoch lassen sich einige Herausforderungen mit einfachen Vorkehrungen gut meistern.

Betriebskosten werden jährlich abgerechnet, anhand welcher die monatliche Vorauszahlung angepasst werden kann. Prophylaktische Erhöhungen der monatlichen Vorauszahlungen mögen zwar ein pragmatisches Mittel sein, jedoch ist die Anpassung von Vorauszahlung gesetzlich an die Vorlage einer Abrechnung geknüpft (s. § 560 Abs. 4 BGB).

Was kann unternommen werden, um sich auf ausstehende Heizkostenabrechnungen und mögliche Nachzahlungen vorzubereiten?

Vorabinformation – Informieren Sie Ihre Mieter und Mieterinnen

Als Vermietende kennen Sie am ehesten etwaige Schriftverkehre mit Ihren Leistungspartnern und Versorgern. Ebenfalls werden Sie von Ihren Vertragspartnern über deren Geschäftsbedingungen und geänderten Preisen informiert. Beziehen Sie Ihre Mieter und Mieterinnen mit ein und informieren sie über Neuigkeiten. Je besser und transparenter Vorabinformationen mitgeteilt werden, desto besser kann sich vorbereitet und mögliche Überraschungen vermieden werden.

Vorbereitung – “legen Sie sich etwas auf die Seite”

Als Mietende erhalten Sie von Ihrem Vermieter oder Vermieterin bzw. deren beauftragten Abrechnungsunternehmen Ihre Heizkostenabrechnung. Diese wird im Allgemeinen nach Ende des Abrechnungszeitraumes (i.d.R. Heizperiode) erstellt. Somit erhalten Sie Ihre Abrechnungen zum zurückliegenden Abrechnungszeitraum, in welchem Betriebskosten bereits gestiegen sein können. “Legen Sie sich etwas auf die Seite”, um nach erhaltenen Abrechnungen ein finanzielles Polster zur Hand zu haben. Monatliche Ansparungen fallen in der Haushaltskasse nicht derart gravierend auf, als dass es ein einmalig hoher Betrag eher machen würde. Sprechen Sie Ihren Vermieter, Vermieterin oder Hausverwaltung an, wenn Sie noch keine Information zu möglichen Preiserhöhungen erhalten haben oder einschätzen können.

Wenn’s eng wird: Miteinander sprechen

Grundsätzlich bestimmt der Mietvertrag oder gesetzliche Regeln die Zahlfrist von Heizkostenabrechnungen. Ergibt eine Abrechnung eine derartig hohe Nachzahlung, welche Sie als Mieter oder Mieterin in finanzielle Schwierigkeiten oder gar Unmöglichkeiten bringt, sprechen Sie Ihren Vermieter oder Vermieterin bzw. deren Hausverwaltung an. Im Gespräch können individuelle Lösungen gefunden und vereinbart werden. Wenig zielführend ist, ohne vorherige Absprache nur Teil- oder gar keine Zahlungen vorzunehmen. Bedenken Sie: Betriebskosten sind Ausgaben, welche Vermietende zuerst tragen, damit Sie als Mietende eine warme Heizung haben. Somit handelt es sich um die Verteilung der anteiligen Kosten, welche Sie verbraucht haben.

Lange Rede – kurzer Sinn: Kommunikation hilft und trägt zu Lösungen bei.

Bitte beachten: Die hier genannten Informationen ersetzen keine abschließende Aufklärung oder Beratung Ihrer individuellen Situation. Lassen Sie sich im Bedarfsfall von Ihrem zuständigen Hausverwalter, Stelle Ihrer Interessensvertretung oder Fachperson aufklären und beraten.

veröffentlicht: 13.04.2022

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