Worauf sollten Mieter bei der Weihnachtsdekoration achten?
Weihnachten rückt immer näher – so auch der Wunsch nach weihnachtlichem Schmuck. Doch wie bunt dürfen es Mieter mit der Weihnachtsdeko treiben?
Ob in der eigenen Wohnung, im Treppenhaus, am Balkon oder Hausfassade: Viele Mieter wollen zur Weihnachtszeit es sich schön machen. Nicht alles was schön aussieht, ist erlaubt. Insbesondere, wenn in Bausubstanzen eingegriffen wird oder gar andere belästigt werden.
am Balkon, Hausfassade und Außenbereich
Die Außenwände der eigenen Wohnung und Hausfassaden gehören in der Regel nicht zur Mietsache, weshalb hier kein grundsätzliches Recht auf Dekoration besteht. Mietenden wird empfohlen, sich mit ihrer Hausverwaltung bzw. ihren Vermietenden
abzustimmen. Ebenfalls gilt zu beachten, dass andere Hausbewohnende nicht gestört, sowie auch angrenzende Verkehrswege nicht beeinträchtigt werden (z.B. Blendung / Ablenkung).
Im Innenbereich eines Balkons dürfen beispielsweise Lichterketten angebracht werden, jedoch im Außen- bzw. Sichtbereich von Nachbarn gilt Rücksicht zu nehmen. Eine schön angebrachte Lichterkette mit Blendwirkung auf Nachbarn kann
durchaus wieder demontiert oder gedimmt werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass von Weihnachtsdekorationen keine Gefahren ausgehen dürfen und diese sicher befestigt sein müssen.
in der eigenen Wohnung
Grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter alle Freiheiten, ihre angemietete Wohnung nach dem eigenen Gusto zu dekorieren. Dennoch sollten sie darauf achten, die Wohnung hierdurch nicht zu beschädigen – sei es beim Anbringen oder
beim Weihnachtsbaum mit Kerzen. Generell gilt, wer einen Schaden verursacht, ist hierfür haftbar und muss dafür geradestehen. Seien es Bohrlöcher oder Brandschäden. Insbesondere bei der Verwendung von Kerzen ist besondere Vorsicht
gefragt! Nicht nur die offene Flamme, sondern auch der Weihnachtsbaum an sich stellen in Summe eine hohe Brandgefahr dar. Sicherheit hat stets Vorrang. Achten Sie unbedingt darauf, dass offene Flammen niemals unbeaufsichtigt sind.
Wir empfehlen, alternativ auf elektrische Kerzen oder LED-Leuchten auszuweichen.
im Treppenhaus
Ein Treppenhaus gehört in der Regel zum Gemeinschaftsbereich. Dekorationen unterliegen dem persönlichen Geschmack, weshalb dieser nicht jedem gefallen muss. Somit gilt auch hier, gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. Unabhängig hiervon,
darf durch Dekorationen weder der Fluchtweg versperrt, noch in seiner Nutzbarkeit eingeschränkt werden. So ist insbesondere darauf zu achten, dass durch Dekorationen keine Unfall- oder Brandgefahr ausgeht.
Grundsätzlich dürfen Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung weihnachtlich schmücken. Sobald es außerhalb der eigenen Wohnung geht (z.B. Treppenhaus, Außenbereich), gilt Rücksicht zu nehmen. Es gilt immer, dass durch Dekorationen weder eine Gefahr ausgehen darf, noch Schäden entstehen dürfen. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, mit ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter Kontakt aufzunehmen.
Bitte beachten: Die hier genannten Informationen ersetzen keine abschließende Aufklärung oder Beratung Ihrer individuellen Situation. Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte, Irrtum vorbehalten. Lassen Sie sich im Bedarfsfall von Ihrem zuständigen Hausverwalter, Stelle Ihrer Interessensvertretung oder Vermieter aufklären und beraten.
veröffentlicht: 05.12.2022