Die Mietspiegelreform

Was der neue Mietspiegel für Vermieter und Mieter bedeutet

Seit dem 1. Juli 2022 ist eine neue Mietspiegelverordnung in Kraft getreten, um die Qualität von Mietspiegeln zu erhöhen und rechtssicherer zu machen. Mietspiegel bilden einerseits die Grundlage zur Berechnung der Kaltmiete – insbesondere bei Mieterhöhungen -, andererseits werden sie bei Rechtsfragen gerne zur Hand genommen. Mietspiegel beinhalten Preisaufstellungen von vergleichbaren Wohnungen u.a. nach Art, Größe, Ausstattung und Örtlichkeit. 

Gemeinden ab 50.000 Einwohnenden müssen Mietspiegel vorgehalten werden. Werden einfache Mietspiegel ausgearbeitet, sind diese bis spätestens zum 1. Januar 2023 zu veröffentlichen; bei qualifizierten Mietspiegeln bis 1. Januar 2024.

Zur Erstellung von Mietspiegeln wurden Vermietende und Mieter zur Auskunft freiwillig angefragt. Dies hat sich mittlerweile in eine Pflicht zur Mitwirkung geändert. Auch hierzu haben Behörden weitere Befugnisse erhalten, damit sie Daten besser erheben können.

Das Erstellen eines qualifizierten Mietspiegels ist für Gemeinden umständlicher und teurer, als dass es der einfache Mietspiegel ist. Mit der neuen Mietspiegelreform hat der Gesetzgeber ebenfalls Kriterien definiert, ab wann ein Mietspiegel die Eigenschaft als qualifizierter erhält. Denn qualifizierte Mietspiegel müssen nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen erstellt werden, wohingegen die Erstellung eines einfachen Mietspiegels an keine spezifischen Kriterien gebunden ist.

Bereits zum Jahresbeginn 2020 wurde der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre erweitert worden. Ziel dahinter ist, Preissteigerungen bei bestehenden und künftigen Mietverträgen zu dämpfen.

Bitte beachten: Die hier genannten Informationen ersetzen keine abschließende Aufklärung oder Beratung ihrer individuellen Situation. Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte, Irrtum vorbehalten. Lassen Sie sich im Bedarfsfall von Ihrem zuständigen Hausverwalter, Stelle Ihrer Interessensvertretung oder Fachperson aufklären und beraten.

veröffentlicht: 18.09.2022

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