Wissenswertes für 2022
Mietspiegel, Mietpreisbremse, Heizkostenverordnung – ein Auszug wichtiger Neuerungen im Jahr 2022 für Vermieter: innen, Eigentümer: innen und Mieter: innen
Auch im Jahr 2022 wird es für Vermieter: innen, Eigentümer: innen und Mieter: innen Änderungen geben. In diesem Überblick sind einige der Neuerungen zusammengefasst.
Mietspiegel
Der Bundestag hat eine Reform des Mietspiegel-Rechts beschlossen. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen, für Städte ab 100.000 Einwohner sei sogar ein qualifizierter Mietspiegel erforderlich. Städte, welche bislang keinen Mietspiegel haben, gelte die Frist bis zur Einführung zum 01.01.2023, für die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels laufe die Übergangsfrist bis zum 01.01.2024. Hierdurch werde mehr Rechtssicherheit für Beteiligte erwartet. Ein Mietspiegel enthält Kriterien der Wohnung wie z.B. Lage, Größe, Alter und Ausstattung; ein qualifizierter Mietspiegel werde nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Gegenüber Mieter: innen werde es ebenfalls eine Auskunftspflicht über Miete und Merkmale der Wohnung geben.
Mietpreisbremse
Die Regelung zur Mietpreisbremse wurde verlängert. Politische Koalitionen wollen diese sogar weiter verlängern. Durch die Mietpreisbremse dürfen Vermietenden und Eigentümer: innen bei einer Wiedervermietung einer Wohnung nicht uneingeschränkt die neue Kaltmiete bestimmen. Die Mietpreisbremse kann von dem jeweiligen Bundesland eingeführt werden. Aktuell gelte so in Baden-Württemberg für 89 Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse, in welchen zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % überstiegen werden darf – Ausnahmen stellen Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen dar.
Heizkostenverordnung
Durch die neue Heizkostenverordnung haben Mieter: innen künftig einen besseren Überblick. Sie haben nun einen Anspruch, monatliche Informationen zu ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu erhalten. Dies gelte nur, sofern bereits fernablesbare Messgeräte vorhanden seien. Sollte dies noch nicht der Fall sein, gelte bis Ende 2026 eine Übergangsfrist alle Messgeräte fernablesbar zu machen.
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
Durch die Änderung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetz dürfen Vermietende und Eigentümer: innen die Gebühren für Fernsehen (z.B. Haussammelvertrag) künftig nicht mehr pauschal abrechnen bzw. als Betriebskosten umlegen. Hierfür gelte eine Übergangsfrist bis Mitte 2024, sowohl für alte als auch neue Mietverträge.
Zensus 2022
Im Jahr 2022 wird wieder gezählt: Vermietende und Eigentümer: innen werden hierbei in die Pflicht genommen, Angaben zu Mietverhältnissen, Wohnungen, Gebäude, Mieten und anderen Faktoren zu geben.
Bitte beachten: Dies ist keine vollständige Aufstellung der anstehenden Änderungen in 2022 und ersetzt keine abschließende Aufklärung Ihrer individuellen Situation. Lassen Sie sich im Bedarfsfall von Ihrem zuständigen Hausverwalter, Stelle Ihrer Interessensvertretung oder Fachpersonen aufklären und beraten.
veröffentlicht: 25.01.22